EU-Datenschützer untersagen Facebook und Instagram personalisierte Werbung​

Die EU-Datenschutzbeauftragten haben die irische Datenschutzbehörde beauftragt, das norwegische Verbot verhaltensbasierter Werbung auf ganz Europa auszuweiten.​

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Facebook auf Smartphone

(Bild: Savvapanf Photo / Shutterstock.com)

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Neuer Schlag für das angestammte Geschäftsmodell des US-Konzerns Meta: Er soll nun auf seinen Plattformen Facebook und Instagram im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) keine Werbung mehr anzeigen dürfen, die auf der Überwachung und dem Erstellen von Profilen von Nutzern beruht. Dies hat der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) in einer Eilentscheidung beschlossen. Das Gremium der EU-Kontrolleure hat demnach die federführende Behörde, die irische Data Protection Commission (DPC), angewiesen, entsprechende Schritte innerhalb von zwei Wochen einzuleiten. Das Verbot soll eine Woche nach der Mitteilung der endgültigen Maßnahmen an Meta wirksam werden.

Der EDSA folgte damit einem Ersuchen der norwegischen Datenschutzbehörde Datatilsynet. Diese untersagte dem Plattformbetreiber das Schalten verhaltensbezogener Anzeigen erstmals Mitte Juli für drei Monate und hat die Anweisung inzwischen verlängert. Zudem verhängte sie seitdem ein tägliches Zwangsgeld in Höhe von einer Million norwegischen Kronen (rund 85.000 Euro). Ein von Meta angestrengtes Eilverfahren gegen die entsprechende einstweilige Verfügung blieb zunächst erfolglos. Der Konzern hat die Datatilsynet daher verklagt und will ins Hauptsacheverfahren.

Das Verbot soll sich nun auf die EU-Staaten sowie Island und Liechtenstein erstrecken, die neben Norwegen Teil des EWR sind. Es bezieht sich auf gezielte Reklame, die Meta bislang auf der Rechtsgrundlage von Verträgen mit Nutzern und berechtigten Interessen schaltet. Der Betreiber will künftig auf eine Einwilligung der Mitglieder als neue Rechtsbasis umstellen und von November an Gebühren erheben, wenn keine personalisierte Werbung erwünscht ist. Der EDSA hat diesen Vorschlag "zur Kenntnis genommen": Die DPC prüfe die Initiative momentan zusammen mit weiteren betroffenen Datenschutzbehörden.

Es sei höchste Zeit für Meta, die rechtswidrige Datenverarbeitung zu stoppen, begründete die EDSA-Vorsitzende Anu Talus das Einschreiten. Bereits im Dezember habe das Gremium verbindlich klargestellt, "dass ein Vertrag keine geeignete Rechtsgrundlage für die von Meta durchgeführte Verarbeitung personenbezogener Daten für verhaltensbasierte Werbung darstellt". Die DPC habe zudem erkannt, dass der Konzern die einschlägigen Anordnungen bislang nicht befolge. Die irische Kontrollinstanz hat Meta am 31. Oktober die EDSA-Entscheidung übermittelt, sodass dem Betreiber für die Umstellung nur noch wenige Tage Zeit bleiben.

"Genug ist genug", erklärte Tobias Judin, Leiter der internationalen Abteilung der dänischen Datenschutzbehörde Datatilsynet. Nach mehr als fünf Jahren Verstößen gegen den Schutz der Privatsphäre der rund 250 Millionen aktiven europäischen Nutzer wehre sich der EDSA nun gegen Metas Missachtung des Rechts. Sowohl die norwegische als auch die dänische Datenschutzbehörde meldeten zudem schon Zweifel an, ob die vorgeschlagene Einwilligungslösung legal sei. Denn damit müssten alle, die dem verhaltensbasierten Marketing nicht zustimmen, zahlen. Meta baute zuvor jahrelang auf den Trick, das eigene Datamining als Leistung für die betroffenen User auszugeben. Letztlich kam das Unternehmen damit aber nicht durch, denn auch auf Facebook und Instagram gilt Werbung nicht als Mehrwert für die Rezipienten.

(mack)