Facebook und Instagram: Norwegen verhängt Verbot verhaltensbasierter Werbung

Die norwegische Datenschutzbehörde untersagt Meta Reklame, die auf der Überwachung und Profilerstellung von Nutzern basiert. Dies gilt zunächst für drei Monate.

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(Bild: TY Lim/Shutterstock.com)

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Der US-Konzern Meta darf auf seinen Plattformen Facebook und Instagram in Norwegen keine Werbung mehr anzeigen, die auf der Überwachung und dem Erstellen von Profilen von Nutzern beruht. Dies hat die norwegische Datenschutzbehörde Datatilsynet als eilbedürftige Dringlichkeitsmaßnahme am Freitag angeordnet. Das Verbot verhaltensbezogener Werbung gilt demnach zunächst vom 4. August an für drei Monate, falls Meta nicht vorher die ausgemachten Rechtsverstöße abstellt. Sollte der Plattformbetreiber den Beschluss nicht befolgen, droht ihm täglich eine Geldstrafe von einer Million norwegischen Kronen (89.500 Euro). Die Entscheidung gilt nur für Nutzer in Norwegen.

Meta verfolge detailliert die Aktivitäten der Nutzer auf den beiden sozialen Netzwerken, begründet die Datatilsynet den Schritt. In die damit erstellten Profile fließe etwa ein, wo sich die Anwender befinden, an welchen Inhalten sie Interesse zeigen und was sie veröffentlichen. Erkenntnisse aus den gesammelten und ausgewerteten Daten würden für Marketingzwecke mit verhaltensbasierter Werbung verwendet. Diese Praxis sei rechtswidrig, verweist die Aufsichtsinstanz etwa auf einen Beschluss der für Meta in der EU primär zuständigen irischen Data Protection Commission (DPC) von Ende 2022. Das Unternehmen habe zwar daraufhin "gewisse Änderungen" vorgenommen. Ein neues Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) bestätige aber, dass die verhaltensbezogene Werbung von Meta immer noch nicht gesetzeskonform sei.

Der Netzwerkbetreiber verfüge "über riesige Mengen an Daten über Norweger", führen die Kontrolleure aus. Darunter seien auch sensible Informationen. Viele Norweger verbrächten viel Zeit auf Facebook und Instagram. Tracking und Profiling könnten daher genutzt werden, "um ein detailliertes Bild des Privatlebens, der Persönlichkeit und der Interessen dieser Menschen zu zeichnen". Erfasste Inhalte bezögen sich etwa auf Gesundheit, Politik oder sexuelle Orientierung beziehen. Darauf basierende Werbung sei "eines der größten Risiken für den Datenschutz im Internet".

"Wenn Meta entscheidet, welche Werbung jemandem gezeigt wird, entscheidet es auch, was jemandem nicht gezeigt werden soll", schreibt die Behörde. "Dies beeinträchtigt die Meinungs- und Informationsfreiheit in der Gesellschaft." Es bestehe die Gefahr, dass verhaltensbasierte Werbung bestehende Stereotypen verstärkt oder zu einer ungerechtfertigten Diskriminierung verschiedener Gruppen führt. Besonders problematisch sei dies bei politischer Werbung im Wahlkampf. Tracking erfolge unsichtbar und erschließe sich den Betroffenen oft nicht. Zudem gebe es unter den Nutzern viele besonders schutzbedürftige Menschen wie Kinder, Ältere und Menschen mit kognitiven Behinderungen.

Auch wenn die DPC eigentlich einschreiten müsste, könnten auch andere nationale Datenschutzbehörden in dringenden Fällen direkt temporär intervenieren, erläutert die Datatilsynet. Man werde die Sache nach der Sommerpause auch vor den Europäischen Datenschutzausschuss (EDSA) bringen. Dieser werde dann entscheiden, ob die Anordnung verlängert werde. Die DPC selbst will bis spätestens Mitte August einen Beschluss zu verhaltensbezogener Werbung fassen. Aktuell läuft bis 21. Juli eine Sondierung dazu mit den anderen EDSA-Mitgliedern. Ein Meta-Sprecher erklärte gegenüber Politico, dass es schon länger Unklarheiten rund um die Rechtsbasis in dem Fall gebe. Man werde die Anordnung prüfen und gegebenenfalls dagegen vorgehen. Einen "unmittelbaren Einfluss" auf die eigenen Dienste gebe es nicht.

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(tiw)